Klinik SGM Langenthal

Kostenübernahme

Behandlung mit freier Arztwahl

Falls die Patientin oder der Patient den amtlichen Wohnsitz im Kanton Bern hat und die Versicherungsdeckung eine freie Arztwahl zulässt, ist für die ambulante ärztliche Behandlung keine ärztliche Zuweisung nötig.

Behandlung mit eingeschränkter Arztwahl

Sollte eine prämienvergünstigte Versicherung mit eingeschränkter Arztwahl vorliegen (z.B. Hausarztmodell), benötigen wir eine ärztliche Zuweisung. Dasselbe gilt, wenn die Patientin / der Patient den amtlichen Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern hat. Die Behandlungskosten (Abrechnung nach Tarmed) werden von der Krankenversicherung wie bei einem anderen Arztbesuch übernommen. Hier gelangen Sie zur Zuweisungsseite.

Es ist in jedem Fall ratsam, vor Behandlungsbeginn abzuklären, ob die zuständige Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden der Patientendisposition gerne zur Verfügung: Telefon 062 919 22 20 oder dispo(at)klinik-sgm.ch