FAQ – häufig gestellte Fragen
Was bedeutet stationär respektive ambulant?
Bei einem stationären Aufenthalt treten Sie auf ärztliche Zuweisung hin in die Klinik SGM Langenthal ein und bleiben für eine gewisse Zeit. Sie kehren nur am Wochenende nach Hause zurück (ausser am ersten Wochenende).
Bei einer ambulanten Therapie kommen Sie nur zu einem vorgängig vereinbarten, zeitlich begrenzten Termin (z.B. Psychotherapie oder Physiotherapie) zu uns in die Klinik.
Gibt es im Moment einen Platz für mich in der Klinik SGM Langenthal?
Trotz einer hohen durchschnittlichen Belegung von 100% sind die Wartezeiten in unserer Klinik in der Regel relativ kurz. Unsere Mitarbeitenden der Patientendisposition geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Aufnahmemöglichkeiten: Telefon 062 919 22 20 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 17:30 Uhr) oder per E-Mail dispo(at)klinik-sgm.ch.
Was muss ich beim Eintritt mitbringen?
Beim Eintritt benötigen wir Ihren Ausweis der Krankenversicherung. Neben den persönlichen Effekten ist es ratsam, Kleider für Sport drinnen und draussen sowie einen Badeanzug für unser Therapiebad mitzubringen. Für Spaziergänge im nahe gelegenen Wald ist eine geeignete Bekleidung zu empfehlen.
Unsere Checkliste für den Klinikeintritt informiert Sie über die wichtigsten Dinge, die Sie mitbringen sollten.
Ich bin nur allgemein versichert — bin ich trotzdem willkommen?
Falls sich Ihr gesetzlicher Wohnsitz in einem anderen Kanton befindet, werden die Kosten von der Grundversicherung und vom Wohnsitzkanton in der Regel bezahlt. Es können bei einem ausserkantonalen Aufenthalt jedoch Differenzkosten entstehen, welche je nach Versicherungslösung von der Krankenversicherung übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher vorgängig mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, welche Kosten sie übernimmt.
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden der Patientendisposition für Auskünfte zur Verfügung: Telefon 062 919 22 20 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 17:30 Uhr) oder per E-Mail dispo(at)klinik-sgm.ch.
Ich habe mich bei der Krankenversicherung erkundigt; sie bezahlt den Aufenthalt nicht, weil die Klinik nicht auf ihrer Spitalliste ist. Was kann ich tun?
Die Klinik SGM Langenthal ist auf der Spitalliste des Kantons Bern aufgeführt. Ihre Versicherung sowie Ihr Wohnsitzkanton müssen die Kosten übernehmen (siehe die Antwort auf die vierte Frage oben). Sollte eine Krankenversicherung anders lautende Aussagen machen, bitten wir Sie, uns das mitzuteilen: Telefon 062 919 22 20 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 17:30 Uhr) oder per E-Mail dispo(at)klinik-sgm.ch.
Kann ich mein Baby zum stationären Aufenthalt mitnehmen?
Mütter mit einer psychischen Erkrankung, die einer stationären Behandlung bedürfen, können – wenn es therapeutisch indiziert ist – ihr Baby (bis 12 Monate) in die Klinik SGM Langenthal mitbringen. Das Kind ist während dieser Zeit Gast bei uns. Den Müttern und Babys stehen speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Einzelzimmer zur Verfügung. Die Behandlung der Mutter erfolgt nach unserem spezialisierten Therapieprogramm.
Die Mutter versorgt ihr Kind während des stationären Aufenthalts nach Möglichkeit selbst. Während den Therapiezeiten der Mutter wird das Baby betreut. Begleitung, Beratung und spezielle Therapieangebote unterstützen die Genesung der Mutter und die Beziehung zwischen ihr und ihrem Kind.
Die Behandlungskosten der Mutter werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Für die zusätzlich benötigte Infrastruktur (Einzelzimmer, spezielles Mobiliar fürs Baby) stellen wir der Familie pro Tag CHF 50 in Rechnung (inkl. Alltagstrainings- und Abwesenheitstage). Die Kosten für die Versorgung des Babys (Nahrungsmittel, Windeln etc.) tragen die Eltern.
Weitere Informationen und den Flyer zum Angebot finden Sie auf dieser Seite.
Wie setzt die Klinik SGM Langenthal Medikamente ein?
Medikamente können einen Heilungsprozess unterstützen und anstossen. Oft ist der Beginn einer Therapie/Behandlung erst mit Hilfe von Medikamenten möglich. Denn je schwerer eine Erkrankung ist und je mehr körperliche Faktoren eine Rolle spielen, desto hilfreicher und angezeigter ist der Einsatz von Medikamenten.
Wir setzen Medikamente immer nur mit dem Einverständnis der Patientin / des Patienten und nach umfassender Aufklärung ein. Dabei gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Werden auch alternative Therapien angeboten?
Unser Therapie- und Behandlungsangebot basiert auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Einzelne Methoden der Alternativmedizin können eine gute Ergänzung zur Schulmedizin darstellen. Sie können eingesetzt werden, sofern sie nicht unserem ganzheitlich Menschenbild widersprechen.
Gibt es eine geschlossene Abteilung?
Wir verfügen über ein offenes Therapieangebot. Unsere Patientinnen und Patienten werden in zwei Abteilungen behandelt. Erfordert eine akute Krisensituation den besonderen Schutz einer Patientin / eines Patienten, kann die Abteilung vorübergehend geschlossen werden.
Bietet die Klinik SGM Langenthal Alkohol- und Drogenentzüge an?
Die Behandlung von Suchterkrankungen gehört nicht zu unserem Therapieangebot.
Gibt es eine Möglichkeit für betreutes Wohnen und wenn ja, wo?
Die Therapie ist nach dem Klinikaufenthalt nicht abgeschlossen. Wo nötig und angezeigt, suchen wir gemeinsam mit der Patientin / dem Patienten nach einer geeigneten Wohn- und Therapiemöglichkeit. Dabei helfen uns unsere langjährige Erfahrung und Beziehungen zu anderen therapeutischen Institutionen.
Muss ich einer bestimmten Konfession oder Kirche angehören?
Unser Therapiekonzept verbindet fachliche Kompetenz mit einem ganzheitlichen Menschenbild. Sie sind unabhängig von Ihrem kulturellen und religiösen Hintergrund bei uns herzlich willkommen!
Wird an der SGM gebetet?
Das Gebet ist ein freiwilliges Angebot, kann auf Wunsch in die ganzheitliche Therapie integriert werden.