Klinik SGM Langenthal

Kostenübernahme

Grundsätzlich ist eine Behandlung in einem SGM-Ambulatorium durch die Grundversicherung gedeckt. Sollten Sie jedoch eine prämienvergünstigte Versicherung mit eingeschränkter Arztwahl abgeschlossen haben (z.B. Hausarztmodell), benötigen wir eine Zuweisung Ihres zuständigen Arztes oder Ihrer zuständigen Ärztin.

Es ist in jedem Fall ratsam, vor Behandlungsbeginn abzuklären, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt.